3. April 2024 Aktuelles & News

Handwerkerbonus bis 2.000 Euro

Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und gilt rückwirkend ab 01. März 2024. Damit werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Der Beschluss wird im April gefasst und weitere Details zur Antragstellung veröffentlicht.

Mit dem Handwerkerbonus werden rückwirkend ab 01. März 2024 und soll Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen. Zudem werden damit auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt und KundInnen finanziell entlastet. Der Beschluss soll im April gefasst und weitere Details zur Antragstellung veröffentlicht werden.

Bereits in den Jahren 2014 und 2015 gab es in Österreich einen entsprechenden Handwerkerbonus von damals bis zu 600 Euro. Nun soll diese Aktion mit neuer Förderhöhe erneuert werden.

Höhe des Handwerkerbonus

Gefördert werden alle Leistungen professioneller Handwerker bzw. alle Handwerksarbeiten. Der Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese mehr als 500 Euro betragen. Die Förderung wird auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen maximalen Handwerkerbonus von 2.000 Euro ausmacht.

Der Bonus soll pro erwachsender Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können. Das würde beispielsweise für eine vierköpfige Familie bis zu 4.000 Euro pro Jahr für Handwerksarbeiten bedeuten.

Antrag

Die Details zur Beantragung des Handwerkerbonus sind noch nicht bekannt und werden nach Beschlussfassung und Veröffentlichung Hier bereitgestellt.


Am Mittwoch 18.04.2024 wurde der Antrag im Parlament eingebracht.

Laut den vorliegenden Informationen werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im privaten Eigenheim mit 20 Prozent gefördert – neben Sanierungen und Renovierungen auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum.

Es stehen dazu insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro, im Jahr 2025 von 1.500 Euro.

Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen.

Die Antragsphase startet am 15. Juli, die Abwicklung (online) übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG

Konkret werden durch den Bonus 20 Prozent der Kosten für die reine Arbeitsleistung von Handwerkern ersetzt. Diese müssen insgesamt mindestens 500 Euro betragen. Material- oder Fahrtkosten sind nicht förderbar.

Die Maximalsumme von 2.000 Euro (bei Gesamtkosten von 10.000 Euro oder mehr) gilt heuer, im nächsten Jahr beträgt der Zuschuss höchstens 1.500 Euro.